D: Alkohol an Minderjährige: Kaum Lerneffekt
Dienstag 29. März 2011 von htm
Landkreis Gifhorn. In acht von fünfzehn überprüften Verkaufsstellen erhielten minderjährige Testkäufer am Freitag Alkohol, der ihnen laut Jugendschutzgesetz eigentlich nicht verkauft werden darf. Das ergab die erste Kontrolle dieser Art in diesem Jahr, die der Landkreis Gifhorn gemeinsam mit der Polizei durchführte.
Acht von fünfzehn Verkaufsstellen händigten den Testkäufern Schnaps aus.
Schwerpunkt der Kontrollen waren die Samtgemeinden Brome und Boldecker Land sowie die Gemeinde Sassenburg. Darüber hinaus kontrollierten die Testkäufer zwei Geschäfte in der Stadt Gifhorn. Supermärkte, Getränkemärkte, aber auch eine Tankstelle und zwei Kioske standen auf der Liste. Als Testkäufer standen zwei Minderjährige im Alter von 16 und 17 Jahren zur Verfügung. …Nur in einem Supermarkt wurde anders als bei der vorherigen Kontrolle kein Alkohol abgegeben. In anderen Verkaufsstellen missachtete das Personal die Jugendschutzbestimmungen erneut. Besonders heikel: In einem Fall gab sogar die gleiche Verkäuferin erneut Hochprozentiges an die Minderjährigen ab. (Quelle: Google Alkohol News, 28.3.11) az-online.de, 28.3.11
Dieser Beitrag wurde erstellt am Dienstag 29. März 2011 um 15:02 und abgelegt unter Alkohol-Testkäufe, Allgemein, Arbeitsplatz, Internationales, Jugend, Verhältnis-Präv.. Kommentare zu diesen Eintrag im RSS 2.0 Feed. Die Kommentare sind derzeit geschlossen, aber sie können einen Trackback auf Ihrer Seite einrichten.